Bereits in den 90er Jahren des vergangenen Jahrhunderts hat der DDV (Deutscher Direktmarketing Verband e.V.) ein Qualitätssiegel für Haushaltwerbung entwickelt. Diese Siegel wird an Unternehmen aus dem Zustellbereich vergeben, wenn diese bestimmte Kriterien erfüllen. Dazu gehören u.a. dataillierte Regelungen zu den folgenden Punkten:
- Schutz der Privatsphäre (Achtung von Einwurfverboten usw.)
- Durchführung der Verteilung (Zustellung nur in Briefkästen und gekennzeichneten Ablageflächen usw.)
- Auswahl und Instruktion des Verteilpersonals (regelt die Instruktionspflicht gegenüber den Zustellern)
- Überwachung der Verteilung (dokumentierte Kontrollen und Reklamationsverfahren)
- Subunternehmer / Fremdfirmen (regelt die Verantwortlichkeit des Auftraggebers gegenüber dem Subunternehmer)
Das Siegel ist Mitgliedern des DDV vorbehalten. Es wird durch den TÜV Rheinland in einem zweistufigen Prüf- und Evaluierungsverfahren vergeben und kann bei nachgewiesener Missachtung der Kriterien wieder entzogen werden.