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2. März 2020

Widerstand gegen die weitere Einführung von Print

Sebastian Mitter
2. März 2020

Widerstand gegen die weitere Einführung von Print

Werbeverboten in den Niederlanden.

In der aktu­el­len Dis­kus­si­on in Deutsch­land zu Wer­be­ver­bo­ten für Brief­kas­ten­wer­bung wird ger­ne auf das Bei­spiel Nie­der­lan­de ver­wie­sen. Dort wur­de in eini­gen Städ­ten vor weni­gen Jah­ren eine neue Rege­lung ein­ge­führt, nach­dem nur in die­je­ni­gen Brief­käs­ten, die mit einem Ja-Ja Sti­cker ver­se­hen sind, kos­ten­lo­se Zei­tun­gen und Hand­zet­tel ein­ge­wor­fen wer­den dürfen. 

In Utrecht stoppt ein Gericht die Umkeh­rung der Ein­wur­f­re­gel am Briefkasten

In Utrecht hat nun ein Gericht vor­erst einen Stopp für die Ein­füh­rung eine Wer­be­ver­bots­sys­tems nach dem Modell Ams­ter­dam mit den soge­nann­ten „Ja-Ja Auf­kle­bern“ ver­kün­det1.

Ja-Ja Aufkleber an Briefkästen in den Niederlanden

Die dor­ti­ge Gemein­de woll­te aus Umwelt­grün­den, dass kos­ten­lo­se Anzei­gen­blät­ter, Maga­zi­ne und unadres­sier­te Pro­spekt­wer­bung nicht mehr ohne „Opt-in“ Auf­kle­ber an die Haus­hal­te zuge­stellt wer­den soll­ten. Das Gericht in Arn­hem-Lee­u­war­den lehn­te dies jedoch ab mit der Begrün­dung dass eine sol­che Rege­lung gegen die Pres­se­frei­heit ver­sto­ßen wür­de. Um zu ver­hin­dern, dass durch die ange­kün­dig­te Ein­füh­rung des Wer­be­ver­bo­tes ein loka­ler Ver­lag in sei­ner Exis­tenz in der Her­aus­ga­be loka­ler Maga­zi­ne bedroht wür­de for­der­te der Ver­lag das Gericht auf, die neue Rege­lung in Utrecht vor­erst nicht zu gestat­ten. In sei­ner Ent­schei­dung ver­weist das Beru­fungs­ge­richt auf Arti­kel 10 der Euro­päi­schen Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on wel­cher sowohl die Mei­nungs­frei­heit, als auch die Pres­se­frei­heit mit einschließt.

Ams­ter­dam als Vor­rei­ter eines restrik­ti­ven Werbeverbotes 

In Ams­ter­dam ist bei­spiels­wei­se eine Stra­fe von den Wer­be­trei­ben­den zu ent­rich­ten, wenn bei der Zustel­lung gegen den „Ja-Nein-Auf­kle­ber“ (Zustel­lung nur von Anzei­gen­blät­tern und kos­ten­lo­sen Maga­zi­nen erlaubt) oder einem „Ja-Ja-Auf­kle­ber“ (Zustel­lung von Anzei­gen­blät­tern und kos­ten­lo­sen Maga­zi­nen sowie von Pro­spekt­wer­bung erlaubt) ver­sto­ßen wurde.

Wer­be­pro­spek­te sind wei­ter­hin beliebt in den Niederlanden

Die nie­der­län­di­sche Q & A‑Forschungsinstitut unter­such­te kürz­lich die Beliebt­heit der unadres­sier­ten Pro­spekt­wer­bung2. 80% der Befrag­ten schei­nen die Wer­be­pro­spek­te durch­zu­le­sen, und 60% der­je­ni­gen, die noch kei­nen Auf­kle­ber haben geben an, dass sie sogar pla­nen einen „Ja-Ja Auf­kle­ber“ auf ihren Brief­kas­ten zu kle­ben, um wei­ter­hin Ver­brau­cher­infor­ma­tio­nen zu erhal­ten. Eine wei­te­re inter­es­san­te Tat­sa­che aus der Umfra­ge: Eine gro­ße Mehr­heit mit 63%, gibt an, dass die Ange­bo­te aus den Wer­be­bro­schü­ren zu einem Besuch beim loka­len Ein­zel­han­del führen.

Bei­trag zur Dis­kus­si­on in Deutschland

Für Deutsch­land soll­te die Bedeu­tung der Pro­spekt­wer­bung gera­de in Ihrer Bedeu­tung für die Exis­tenz des loka­len Ein­zel­han­dels im Wett­be­werb zum nicht orts­ge­bun­de­nen Online-Han­del gro­ßer Platt­for­men stär­ker in die Dis­kus­si­on mit ein­flie­ßen. Auch die Wün­sche der Bür­ger sind ein­deu­tig wenn man sie zu dem The­ma Wer­be­ver­bot am Brief­kas­ten befragt – nach einer aktu­el­len Umfra­ge des Radio­sen­ders Anten­ne Bay­ern3 aus 2020 hat­ten sich mehr als 62 Pro­zent der Befra­gungs­teil­neh­mer gegen ein Ver­bot von Brief­kas­ten­wer­bung in Deutsch­land ausgesprochen.

Quel­len:

1.https://www.nrc.nl/nieuws/2020/02/25/ja-ja-stickers-in-utrecht-voorlopig-van-de-baan-a3991643 Abge­ru­fen 29.02.2020

2.https://printmatters.nl/nieuws/2020/02/12/ja-tegen-ja-ja-sticker Abge­ru­fen 29.02.2020

3.https://www.antenne.de/mediathek/serien/antenne-bayern-frag-den-freistaat/11209-verbot-von-briefkastenwerbung Abge­ru­fen 29.02.2020

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